B1600
ÖNORM B1600 ist eine Verordnung im Rahmen des barrierefreien Bauens. Bodenmarkierungen, deutliche Kennzeichnung von Treppen und Türen heben Stolperfallen und andere Hindernisse hervor und gewährleisten einen sicheren Weg.
ÖNORM B1600
Sicherheit
Barrierefrei
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ÖNORM B1600 – Sicherheit und Barrierefreiheit durch klare Markierungen
ÖNORM B1600 ist eine Verordnung im Rahmen des barrierefreien Bauens. Bodenmarkierungen, deutliche Kennzeichnung von Treppen und Türen heben Stolperfallen und andere Hindernisse hervor und gewährleisten einen sicheren Weg.
Was ist die ÖNORM B1600?
Die ÖNORM B1600 setzt klare Richtlinien für barrierefreies Bauen und sichere Orientierung in öffentlichen und privaten Räumen. Sie umfasst eine Vielzahl von Anforderungen, die sicherstellen, dass Gebäude für alle Menschen, unabhängig von ihren körperlichen Fähigkeiten, sicher und zugänglich sind.
Unsere Expertise in der Umsetzung der ÖNORM B1600
Wir sind das führende Unternehmen im Bereich der Boden- und Raummarkierungen zur Orientierungshilfe. Unsere lange Erfahrung und unser verantwortliches unternehmerisches Denken garantiert Ihnen die zurzeit bestmögliche Unterstützung, um die Sicherheit für Sie, Ihre Kunden und Ihre Besucher zu gewährleisten.
Glasfassaden moderner Gebäude sind eine Herausforderung an die Sicherheit.
Reines Glas ohne Markierungen birgt gerade an hellen sonnigen Tagen nicht nur für Sehbehinderte die Gefahr, nicht wahrgenommen zu werden. Einheitlich gestaltete Treppenstufen können für jeden zur Stolperfalle werden.
UNSERE LÖSUNGEN:
Durchlaufschutz
Umsetzung eines Durchlaufschutzes auf Glasflächen mittels konturgeschnittener Digitaldruckfolien, Folienschnitten aus gegossenen Langzeitfolien oder siebbedruckten Aufkleber für die notwendigen Kontrastwerte.
ÖNORM V 2102 Taktile Bodeninformation
Bodenleitsysteme in verschiedenen Ausführungen nach den strengen Vorgaben für barrierefreies Wohnen. Unsere taktilen Leitsysteme sind sowohl im Innenbereich als auch im Außenbereich auf fast allen Untergründen umsetzbar.
ÖNORM A 3011 Taktile grafische Symbole für die Öffentlichkeitsinformation
Um eine einfache haptische Erfassung der Wegleitinformationen für Menschen mit Sehschwächen zu ermöglichen, setzen wir eine spezielle 3-D Druckvariante um. Der Druck wird in Pyramidenform explizit der ÖNORM entsprechend auf diverse Trägermaterialien aufgebracht.
Default - unsichtbar
Materialien
– Siebbedruckte Langzeitfolien
– Gegossene Langzeitfolien
– Diverse Schutzlaminate
– Kunststoffe
Größen
– Individuelle Lösungen
Herstellungsverfahren
– Siebdruck
– 3-D Druckverfahren
BRG Großenzersdorf B1600 auf Wandflächen und Glas
Vorteile der Einhaltung der ÖNORM B1600
Erhöhte Sicherheit
Schutz vor Unfällen durch klare Kennzeichnung und Markierung.
Zugänglichkeit für alle
Verbesserung der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen.
Gesetzliche Konformität
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Vermeidung von Strafen.
Positive Wahrnehmung
Förderung des inklusiven Images Ihres Unternehmens
Auffällige Markierungen lassen sich auch zu Werbezwecken nutzen.
Wir integrieren Ihr Firmenlogo oder ein Motiv, das sich auf den ersten Blick einprägt.
Häufig gestellte Fragen zur ÖNORM B1600
Was ist die ÖNORM B1600?
Die ÖNORM B1600 ist eine österreichische Norm für barrierefreies Bauen, die klare Anforderungen und Richtlinien zur Verbesserung der Zugänglichkeit und Sicherheit in Gebäuden festlegt. Die ÖNORM B 1600 richtet sich an Bauherren, Planer, Architekten und Behörden, die mit der Planung und Errichtung von barrierefreien Gebäuden und öffentlichen Räumen betraut sind. 2015 wurde sie explizit in die Bauverordnung aufgenommen und dient seitdem als Leitfaden für die Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen.
Der neue Standard vom 15.02.2023 befasst sich ausführlich mit den Themen überschneidende Bewegungsflächen, Lichtreflexionsberechnung (LRV-Wert) nach Michelson und Glasmarkierungen sowie die Ausführung mit unterschiedlichen Kontrastwerten.
Welche Gebäude müssen barrierefrei sein?
Das Gesetz verlangt, Gebäude und sonstige Anlagen müssen barrierefrei zugänglich sein. Damit bauliche Barrieren beseitigt werden, braucht es manchmal eine Zumutbarkeits-Prüfung. Das heißt, es muss geprüft werden, ob ein Gebäude barrierefrei zugänglich gemacht werden kann. Bauherren und Eigentümer öffentlicher Gebäude und Einrichtungen haben darum gewisse Vorgaben zu beachten. Beispielsweise muss die Bewegungsfläche eine bestimmte Breite und Tiefe haben. Transparente Flächen in allgemein zugänglichen Bereichen sind entsprechend zu kennzeichnen, um das Unfallrisiko für Menschen mit Sehbehinderungen zu minimieren.
Vertrauen Sie unserem Know-how und unserer Kreativität. Wir sind innovativ aus Tradition und unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der ÖNORM B1600 in Ihren Projekten.